Labormeldepflicht bei MRSA-Nachweis aus Blut und Liquor

Der Bericht im Epidemiologischen Bulletin 26/2009 informiert über die mit dem 1. Juli 2009 eingeführte Meldepflicht für den Nachweis von MRSA aus Blut und Liquor. Die Meldepflicht ist ein wichtiges Instrument zur Erfassung der MRSA-Last sowie ein wichtiger Indikator für die Objektivierung von Präventionserfolgen.

Nur das Labor meldet den Nachweis des MRSA an das Gesundheitsamt. Der Nachweis des MRSA bedeutet nicht, dass es sich um eine Noskomialeinfektion handelt.

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