Alten- und Pflegeheime

Im Rahmen der geforderten Qualitätssicherung gemäß § 80 SGB XI, der TRBA 250 und dem Heimgesetz § 11(9)ist für einen ausreichenden Schutz vor Infektionen zu sorgen und dies durch die Einhaltung von Hygieneanforderungen und durch entsprechende Sachkenntnis in Pflegeeinrichtungen durch die Etablierung von Hygienebeauftragten in Pflegeeinrichtungen sicherzustellen.

Unsere Leistungen:
Basisanalyse zur Ermittlung der hygienischen Situation Ihres Hauses
Durchführung regelmäßiger Hygienevisiten in Ihrer Einrichtung und Beratung vor Ort
Schulung Ihrer Mitarbeiter in allen Bereichen der Altenheimhygiene
Bei Vertragspartnern Serviceerweiterung auf Erreichbarkeit 24 h/365 Tage
Beratende Betreuung bei Begehungen durch die Aufsichtsbehörden
Planerische Begleitung in allen Hygienefragen bei Um- und Neubauten
Einkaufsberatung bei allen hygienerelevanten Artikeln
Erstellung und Aktualisierung individueller Hygienepläne
Erstellung und Aktualisierung individueller Desinfektionspläne
Firmenneutrale Beratung beim Einsatz von Desinfektionsmitteln


Ihr Nutzen

  • Schnelle Reaktionszeiten
  • Nutzung der Erfahrung aus über 13 Jahre Beratung
  • Entlastung des Kostenbudget

Alle Geschäftsbereiche ergänzen sich. Die Leistungen wie sie z.B. im Geschäftsbereich Mikrobiologie und Trinkwasser vorgestellt werden, können natürlich auch in Anspruch genommen werden.
Referenzliste