Im Rahmen der geforderten Qualitätssicherung gemäß § 80 SGB XI, der TRBA 250 und dem Heimgesetz § 11(9)ist für einen ausreichenden Schutz vor Infektionen zu sorgen und dies durch die Einhaltung von Hygieneanforderungen und durch entsprechende Sachkenntnis in Pflegeeinrichtungen durch die Etablierung von Hygienebeauftragten in Pflegeeinrichtungen sicherzustellen.
Unsere Leistungen:
Ihr Nutzen
- Schnelle Reaktionszeiten
- Nutzung der Erfahrung aus über 13 Jahre Beratung
- Entlastung des Kostenbudget

Alle Geschäftsbereiche ergänzen sich. Die Leistungen wie sie z.B. im Geschäftsbereich Mikrobiologie und Trinkwasser vorgestellt werden, können natürlich auch in Anspruch genommen werden.
Referenzliste